Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit dem/der Verstorbenen in ein Krematorium überführt. Dort wird der Sarg in eine ca. 850 Grad Celsius erhitzte Brennkammer geschoben. Nach 1 1/2 bis 2 Stunden sind nur noch die festen Anteile übrig. Bevor die festen Anteile in eine Urne abgefüllt werden entnimmt man noch mittels Magneten oder Zentrifugen Metallteile wie Klammern und Nägel. Alles was zum Verstorbenen gehört hat, wie Prothesen und Edelmetalle z.B. aus Zahngold, verbleiben grundsätzlich in der Asche.
In der Brennkammer kann immer nur ein einziger Sarg zu Zeit kremiert werden. Eine Vermischung mit anderen Aschen ist somit nicht möglich.
Schon bei der Anlieferung im Krematorium werden die Daten des Verstorbenen erfasst und eine eindeutige Nummer zugeteilt. Diese wird in einen Schamottestein eingefräst. Dieser Schamottestein wird zusammen mit dem Sarg in die Brennkammer geschoben und auch mit in die Urne gegeben, sodass eine lückenlose Dokumentation auch nach Jahren noch gewährleistet ist und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Mit einem Verschlussdeckel, auf dem das Krematorium, der Name des/der Verstorbenen, Geburtsdatum, Einäscherungsdatum und Einäscherungsnummer angegeben ist, wird die Urne verschlossen.
Die Urne kann dann in einem Grab, naturnah bei einer Baumbestattung im Ruheforst oder bei einer Seebestattung beigesetzt werden.
Zu beachten ist, dass es gesetzliche Vorschriften für die Genehmigung zur Feuerbestattung gibt. So muss der/die Verstorbene ein zweites mal ärztlich untersucht werden. Dies wird meistens über die Gesundheitsämter von einem Amtsarzt durchgeführt. Zweckmäßig ist es eine schriftliche Erklärung zu verfassen wenn man eingeäschert werden will. Liegt keine Erklärung vor, können nahe Angehörige dies bestimmen.
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